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Willkommen beim Ingenieur- und KFZ-Sachverständigenbüro
Dipl.- Ing. (FH) Stefan Forth

Bei Fragen rund ums KFZ sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie!

Engagiert, zuverlässig und stets mit Blick auf unsere Kunden stellen wir Tag für Tag unter Beweis, was wir unter Rundum-Service verstehen.
„Mehr Service für Sicherheit“ ist daher mehr als ein Motto – es ist unser Auftrag.

Darunter verstehen wir im Detail:

  • Zuverlässigkeit
  • Kompetenz
  • Individuelle Kundenbetreuung
  • Fachliche Weiterbildung unserer Mitarbeiter
Rufen Sie uns an unter: +49 (0) 3521 – 459 10 10

Gerne beantworten wir Ihre Fragen rund ums Kfz.

AMTLICHE DIENSTLEISTUNGEN

Hauptuntersuchung inkl. Abgasuntersuchung
Auf der Grundlage der Sorgfaltspflicht des Staats und der Zunahme des Individualverkehrs ist die Hauptuntersuchung gemäß §29 StVZO entstanden. Um Ihnen ein Höchstmaß an Sicherheit im Straßen zu geben, versehen wir täglich unsere Arbeit. Getreu nach dem Motto „Mehr Service für Sicherheit“
Übrigens: seit dem 01.07.2012 wird die Hauptuntersuchung nicht mehr zurück datiert, wenn die Fälligkeit bereits überschritten ist. Allerdings schreibt der Vorschriftengeber bei einer Überziehung der HU um mehr als 2 Monate eine vertiefte Hauptuntersuchung vor. Diese Untersuchung kostet 20% mehr als die „normale“ HU. Im Falle der Fristüberschreitung sollten Sie so schnell wie möglich mit uns einen Termin vereinbaren. Nutzen Sie auch den HU-Erinnerungsservice um unnötige Kosten zu vermeiden.
GTÜ Hauptuntersuchung
Begutachtung zur Erlangung der Betriebserlaubnis gem. §21 StVZO
Mehr dazu hier in Kürze

weitere Infos bei der GTÜ >>
GTÜ Änderungsabnahme
Änderungsabnahme
Die Vielfalt an Zubehörteilen der Tuningindustrie mit denen Halter Ihre Fahrzeuge verändern können ist riesig. Damit bei dem Tuningspaß die Sicherheit und der Umweltschutz nicht auf der Strecke bleibt, fordert der Gesetzgeber Nachweise über die Unbedenklichkeit der Tuningmaßnahme und im Rahmen der Anbauabnahme die Kontrolle der Einhaltung der Auflagen und Beschränkungen.

Mit diesen Prüfzeugnissen „fahren“ Sie auf der richtigen Seite:

  • Teilegutachten
  • Allgemeine Bauartgenehmigung
  • EG- oder ECE-Genehmigung
  • Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeuge
GTÜ Änderungsabnahme
Oldtimerbegutachtung gemäß §23 StVZO
Wer in den Genuß der Steuererleichterung für Oldtimer kommen möchte, muß nachweisen, dass sich sein Fahrzeug in einem technisch erhaltungswürdigen Zustand befindet. Darüber hinaus werden allerdings auch hohe Ansprüche an die Originalität der Fahrzeuge gestellt. Wer sein Fahrzeug gern mit einem 07er- oder H-Kennzeichen fahren möchte, findet hier den Leitfaden zur Begutachtung von Oldtimern.

Leitfaden zur Begutachtung eines Oldtimers (PDF)
Fragen & Antworten zur neuen Oldtimer-Richtlinie

Fahrzeuge mit Gasantrieb (Gasanlage)
Gassystemeinbauprüfung (GSP) nach § 41a(5) StVZO: Halter, deren Kraftfahrzeuge mit einer Gasanlage ausgestattet worden sind, haben nach dem Einbau eine Gassystemeinbauprüfung durchführen zu lassen. Bei Gasanlagen, die der neuen Richtlinie ECE-R 115 entsprechen, müssen Informations- und Wartungsunterlagen zum Betrieb und zum Einbau der Gasanlage dem Fahrzeug beigefügt werden bzw. verantwortlichen Personen zur Verfügung gestellt werden.
(Bild Schalter am Armaturenbrett)
Untersuchungen nach §§ 41, 42 (2) bzw. 42 (1) BOKraft
Halter von Fahrzeugen zur gewerblichen Personenbeförderung tragen auf Grund Ihrer Tätigkeit eine erhöhte Verantwortung. Dies wurde durch den Gesetzgeber in der sogenannten BOKraft Verordnung berücksichtigt. Taxen, Mietwagen, Omnibusse und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung und Untersuchung nach BOKraft.
Einzelgenehmigungen nach § 13 EG-FGV
Seit Inkrafttreten der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) im Jahre 2007 ist die Erteilung der Betriebserlaubnis nicht mehr Teil des Zulassungsverfahrens, sondern diesem vorgelagert. Mit Einführung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) im Jahre 2009, hat sich das Verfahren zur Erlangung der Betriebserlaubnis und damit auch der Zulassung für einige Fahrzeugklassen verändert.

Soll ein neues Fahrzeug der Klasse

  • M (u. a. PKW, Omnibusse und Wohnmobile),
  • N (u. a. LKW und Sattelzugmaschinen) oder
  • O (Anhänger)
erstmalig zum Verkehr zugelassen werden, muss es einem genehmigtem Typ entsprechen oder es muss eine Einzelgenehmigung (Betriebserlaubnis) erteilt sein. Der Nachweis, dass das fertige (vollständige) Fahrzeug einem genehmigtem Typ entspricht, ist durch die Vorlage

  • der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (auch COC-Papier genannt) bei EG-Typgenehmigten Fahrzeugen oder
  • der Datenbestätigung des Herstellers und der Zulassungsbescheinigung Teil II, in der eine Typ- sowie Varianten-/Versionsschlüsselnummer eingetragen ist, bei national getypten Fahrzeugen
zu führen.

Sicherheitsprüfung (SP)
Für Fahrzeuge von denen eine erhöhte Verkehrsgefährdung ausgeht, wurde ursprünglich die sogenannte Bremsensonderuntersuchung BSU eingeführt. Später wurde daraus die Sicherheitsprüfung SP, wobei der Untersuchungsumfang erweitert wurde. SP-pflichtig sind LKW ab 7,5 t Zulässiges Gesammtgewicht und Anhänger ab 12 t Zulässiges Gesammtgewicht sowie Busse zur gewerblichen Personenbeförderung.

Sachverständigen Leistungen

Unfallschadengutachten
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist es Ihnen freigestellt einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl aufzusuchen. Er sollte frei, unabhängig und unparteiisch arbeiten. Neben der Schadensaufnahme, der Beweissicherung und der Kalkulation des "sichtbaren" Schadens spielt auch die richtige Ermittlung der möglichen Wertminderung und die Berücksichtigung des Nutzungsausfalls eine gewichtige Rolle.

Sie sind immer bestens bedient, wenn Sie nicht den versicherungseigenen Haussachverständigen in Anspruch nehmen. Er ist schließlich bei der oder für die gegnerische Versicherung tätig. Sollte die gegnerische Versicherung bereits ohne Ihre Zustimmung einen eigenen Sachverständigen beauftragt haben, können Sie diesen wegen Befangenheit problemlos ablehnen.

Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig und werden von der Haftpflichtversicherung des Schädigers getragen. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist es ratsam einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens zu beauftragen. Die Kosten für den Rechtsbeistand müssen ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen werden.

Achtung: Bei unverschuldeten Unfällen entstehen Ihnen hierbei keine Kosten!

Auftragserteilung (PDF)
Rechtstipps zum Verkehrsunfall (PDF)
Unfallschadengutachten
Gebrauchtwagensiegel
Damit Sie beim Gebrauchtwagenkauf keine böse Überraschung erleben, nutzen Sie die Erfahrung und Kompetenz der GTÜ-Sachverständigen und lassen für das Objekt Ihrer Begierde einen Zustandsbericht nach System GTÜ anfertigen. Danach wissen Sie, was an Ihrem Fahrzeug geprüft wurde und in welchem Zustand es sich befindet. Sie könne mit diesem Zustandsbericht einschätzen, ob der aufgerufene Preis für Ihr Fahrzeug gerechtfertigt ist.
Oldtimer-Wertgutachten
Sie sind bereits Besitzer eines Oldtimers? Dann sind wir Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Ermittlung des Werts Ihres `Schätzchens´ geht. Als classic-analytics Partner haben wir stets Zugang zu aktuellen Marktwertanalysen und Oldtimerpreisen, welche die Grundlage für korrekte Bewertungen sind. Auf dieser Grundlage erstellen wir Ihr Wertgutachten für die Versicherungseinstufung bei Oldtimersondertarifen. Doch Achtung – hier ist noch zu unterscheiden in Wiederbeschaffungswert (Haftungsrecht) und Wiederherstellungswert (Aufwand, Restaurationskosten).

Sie planen den Kauf eines Oldtimers? Dann stehen Ihnen gern mit unserer Expertise beim Oldtimerkauf zur Seite. Sprechen Sie uns an!

Checklisten

HU PKW (PDF)
HU Motorrad (PDF)
HU Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen (PDF)
Mietwagen (PDF)